Unser Thema: Verblendungsreparatur und Prothesenzahn.
Die Reparatur von Prothesenzähnen, insbesondere von Verblendungen, gehört zu den häufigeren zahnmedizinischen Maßnahmen. Doch die korrekte Abrechnung dieser Reparaturen kann oft knifflig sein. Besonders dann, wenn es um Verblendungsreparaturen an Prothesenzähnen geht, können Unsicherheiten auftreten. In diesem Beitrag kläre ich auf, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit eine Reparatur korrekt abgerechnet werden kann und welche Festzuschüsse zur Verfügung stehen.
Was ist eine Verblendungsreparatur an einem Prothesenzahn?
Eine Verblendungsreparatur bezieht sich auf die Reparatur oder Austausch der Verblendung eines Prothesenzahns. Diese Verblendung wird in der Regel durch Verschleiß oder durch unvorhergesehene Schäden an den Prothesenzähnenerforderlich. In der Zahnarztpraxis wird der Reparaturprozess auf Basis des Schadens und der Art des betroffenen Zahns durchgeführt.
Doch wie und wann kann eine solche Reparatur korrekt abgerechnet werden? Diese Frage stellt sich, wenn es darum geht, mit den richtigen Festzuschüssen und Leistungsnummern zu arbeiten, die der Zahnarzt im Rahmen der Abrechnung ansetzen kann.
Festzuschüsse und Abrechnung bei Verblendungsreparaturen an Prothesenzähnen
Die Abrechnung von Verblendungsreparaturen an Prothesenzähnen ist nur dann mögllich und korrigierbar, wenn die richtigen Kriterien erfüllt sind. Hier sind die verschiedenen Szenarien und deren Abrechnungsmöglichkeiten:
1. Vestibuläre Verblendungsreparatur an einem Teleskop (regelmäßige Versorgung)
Wird eine vestibuläre Verblendungsreparatur an einem bereits aufgefüllten Teleskop durchgeführt, so ist dies eine sogenannte Regelversorgung. Hierbei kann der Festzuschuss 6.3. in Kombination mit der BEMA-Nummer 100b angesetzt werden. Ein wichtiger Hinweis: Der Festzuschuss 6.3. darf auch für Zähne außerhalb des Verblendbereichs (z. B. für Zähne wie 15-25, 34-44) angesetzt werden.
2. Mehrflächige Verblendungsreparatur an einem Teleskop
Für eine mehrflächige Verblendungsreparatur an einem bereits aufgefüllten Teleskop wird ebenfalls der Festzuschuss 6.3. in Kombination mit der GOZ-Nummer 2310 angesetzt. Auch in diesem Fall können Zähne außerhalb des Verblendbereichs berücksichtigt werden, was für die Praxis ein nützlicher Vorteil sein kann.
3. Verblendungsreparatur an einer Rückenschutzplatte (auch über einem Geschiebe)
Wird eine vestibuläre Verblendungsreparatur an einer Rückenschutzplatte (auch über einem Geschiebe) durchgeführt, handelt es sich ebenfalls um eine Regelversorgung. Hier wird ebenfalls der Festzuschuss 6.3. angesetzt und die BEMA-Nummer 100b zur Berechnung verwendet.
4. Mehrflächige Verblendungsreparatur an einer Rückenschutzplatte
Bei einer mehrflächigen Verblendungsreparatur an einer Rückenschutzplatte (auch über einem Geschiebe) wird der Festzuschuss 6.3. ebenso angesetzt, ergänzt durch die GOZ-Nummer 2310. Auch hier gilt, dass der Festzuschuss für Zähne außerhalb des Verblendbereichs angewendet werden kann.
5. Einfache Verblendungsreparatur an einem Prothesenzahn (ohne Festzuschuss)
Handelt es sich um eine einfache Verblendungsreparatur, die jedoch nicht den oben genannten Kriterien entspricht, kann leider kein Festzuschuss angesetzt werden. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung über eine Privatvereinbarungmit dem Patienten.
Wichtig zu wissen: Abrechnungsdetails und Vorgehensweise
Die Abrechnung von Verblendungsreparaturen ist ein wichtiger Bestandteil der zahnärztlichen Praxisführung und erfordert ein sorgfältiges Vorgehen. Für alle oben genannten Fälle muss die richtige Dokumentation und die ordnungsgemäße Anwendung der Abrechnungsnummer gewährleistet sein. Ärzte sollten genau angeben, welche Behandlung durchgeführt und welche Reparaturmaßnahmen vorgenommen wurden. Dies sorgt dafür, dass die Abrechnung nicht nur korrekt, sondern auch reibungslos verläuft.
Präzise Abrechnung und klare Kommunikation mit dem Patienten
Die Verblendungsreparatur an Prothesenzähnen ist eine häufig durchgeführte Maßnahme, die jedoch eine präzise Abrechnung und klare Kommunikation mit dem Patienten erfordert. Wenn die notwendigen Kriterien erfüllt sind, können Festzuschüsse angesetzt werden, um den finanziellen Verlust zu minimieren. In Fällen, in denen keine Zuschüsse möglich sind, muss die Privatabrechnung genutzt werden, um sicherzustellen, dass die Praxis dennoch für ihre Leistung vergütet wird.
Für weitere Fragen zur Abrechnung von Verblendungsreparaturen oder Unterstützung bei der Dokumentation stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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Celine Kreiner
Winter Praxismanagement