GOZ 2310

Share This Post


„Wiedereingliederung einer Einlagefüllung, einer Teilkrone, eines Veneers oder einer Krone oder Wiederherstellung einer Verblendschale an herausnehmbarem Zahnersatz“

Die Leistung nach der GOZ-Nr. 2310 beschreibt zwei völlig unterschiedliche Maßnahmen, nämlich 

1. Die definitive Wiedereingliederung eines festsitzenden Zahnersatz z.B.: 

  • einer Einlagefüllung (Inlay)
  • einer Teilkrone
  • eines Veneers
  • einer Krone
  • einer Krone auf einem Implantat 
  • einer Primärteleskopkrone 

Erfolgt die Wiedereingliederung mittels der Adhäsivtechnik, kann die GOZ-Nr. 2197 zusätzlich berechnet werden. 

2. Die Wiederherstellung einer Verblendschale an herausnehmbarem Zahnersatz

Die Wiederherstellung einer Verblendschale an herausnehmbarem Zahnersatz löst ebenfalls eine Berechnung nach der GOZ-Nr. 2310 aus. Wiederherstellungsbedürftige Verblendschalen sind bei herausnehmbarem Zahnersatz z. B. ein Geschiebe oder eine Rückenschutzplatte. 

Wichtig: Die Leistung nach der GOZ-Nr. 2310 beinhaltet aber keine Abformung! Ist für die Wiederherstellung einer Verblendschale an einem herausnehmbaren Zahnersatz eine Abformung erforderlich, kann die GOZ-Nr. 5260 berechnet werden. Bei einer Wiederherstellung ohne Abformung kann die GOZ-Nr. 5250 zusätzlich berechnet werden. 

Nicht abrechnungsfähig ist die GOZ-Nr. 2310 bei: 

  • Wiedereingliederung eines Provisoriums 
  • Erneuerung einer Verblendung an festsitzendem Zahnersatz 
  • Wiederbefestigung eines Stiftaufbaus 
  • umarbeiten einer Krone zum Provisorium 
  • Wiedereingliederung eines Steges 

Abrechnungstipp von Yvonne | Winter Praxismanagement 

Erfahren Sie Mehr

KBR Formular zur Dokumentation von Schienentherapie mit Anamnese Befund Diagnose.
Zahnärtzliche Abrechnung

Wichtigkeit der vollständigen Dokumentation bei Schienentherapie

Die Dokumentation bei Schienentherapie ist ein zentraler Bestandteil der Behandlung und Abrechnung in der Zahnarztpraxis. Eine unvollständige Dokumentation kann nicht nur zu Abrechnungsproblemen führen, sondern auch rechtliche Risiken wie Regressforderungen nach sich ziehen. In diesem Beitrag zeigen wir, worauf es bei der korrekten Dokumentation ankommt, welche Inhalte zwingend enthalten sein müssen und wie Sie sich im Praxisalltag absichern.

Parodontitistherapie in der GOZ mit optimierter Abrechnung und Leistungskette.
Zahnärtzliche Abrechnung

Parodontitistherapie in der GOZ aus honorartechnischer Sicht richtig nutzen

Die Parodontitistherapie in der GOZ bietet erhebliches Potenzial zur Honoraroptimierung. Viele Praxen schöpfen dieses Potenzial jedoch nicht vollständig aus. Durch eine strukturierte Leistungskette, die richtige Auswahl abrechenbarer Positionen und einen frühzeitig erstellten Kostenvoranschlag lassen sich Honorare deutlich steigern. In diesem Beitrag zeigen wir anhand eines konkreten Beispiels, wie sich Leistungen sinnvoll kombinieren lassen und warum sich ein Kostenvoranschlag in jedem Fall lohnt.