Bema Ä2003
Geht es in der Zahnarztpraxis eigentlich immer nur um Zähne? Nein – im Mund ist noch viel mehr los als „nur Zähne“. Auch Zunge, Lippe, Wange oder Schleimhaut können behandlungsbedürftig sein, z.B. aufgrund von Verletzungen. In der Bema-GOÄ finden sich hierzu Positionen nach den GOÄ-Nrn. Ä2000 ff.. Hier finden wir zum Beispiel die Bema Ä2003 zur Erstversorgung von großen Wunden. Wunden sind Verletzungen der Schleimhaut und können oberflächlich oder tief sein. Als Wunde gilt auch die Brandwunde oder Schürfwunde. Nicht selten kommen Patienten mit solcher Art von Verletzungen in die Praxis. Ist diese Wunde behandlungsbedürftig, weil sie z.B. stark verunreinigt ist, so kann für die Säuberung und Desinfektion dieser Wunde, die Ä2003 angesetzt werden. Ebenso bei jeglicher Art von Traumata bzw. Unfallverletzungen.
Nicht ansetzbar ist die Ä2003 bei Wunden, die durch Krankheit (z.B. Abszesse) oder Operationen (z.B. Extraktionen) entstanden sind.
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Bis bald eure Kim | Winter Praxismanagement