Abrechnungstipp GOÄ 34

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„Lebensveränderte Folgen? Dann Ä34

GOÄ 34 Erörterung (Beratung min. 20 min)

Die Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung, gegebenenfalls einschließlich Planung eines operativen Eingriffs und Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken –, einschließlich Beratung – gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bezugspersonen.“

Diese Beratung müssen allerdings lebensveränderte Folgen zu Grunde liegen.

z.B.

-umfangreiche Implantatversorgung

-Reihenextraktion + Zahnersatzversorung

-im Zusammenhang mit Tumorerkrankungen im Mund-Kieferbereich

Unsere Empfehlung: Sollte in der Doku nichts von massiven Einschränkungen bzgl. Der oben genannten Ausführungen stehen – oder die Anamnese keine der genannten Krankheiten aufweisen, ist der Ansatz GOÄ 34 nicht gerechtfertigt.

Achtung:

Innerhalb von sechs Monaten höchstens zweimal berechnungsfähig.

Ich hoffe der Beitrag hat Ihnen gefallen und Sie konnten wertvolle Informationen mitnehmen. 

Bis bald eure Yvonne | Winter Praxismanagement 

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