Abrechnungstipp GOÄ 34

Share This Post

„Lebensveränderte Folgen? Dann Ä34

GOÄ 34 Erörterung (Beratung min. 20 min)

Die Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung, gegebenenfalls einschließlich Planung eines operativen Eingriffs und Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken –, einschließlich Beratung – gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bezugspersonen.“

Diese Beratung müssen allerdings lebensveränderte Folgen zu Grunde liegen.

z.B.

-umfangreiche Implantatversorgung

-Reihenextraktion + Zahnersatzversorung

-im Zusammenhang mit Tumorerkrankungen im Mund-Kieferbereich

Unsere Empfehlung: Sollte in der Doku nichts von massiven Einschränkungen bzgl. Der oben genannten Ausführungen stehen – oder die Anamnese keine der genannten Krankheiten aufweisen, ist der Ansatz GOÄ 34 nicht gerechtfertigt.

Achtung:

Innerhalb von sechs Monaten höchstens zweimal berechnungsfähig.

Ich hoffe der Beitrag hat Ihnen gefallen und Sie konnten wertvolle Informationen mitnehmen. 

Bis bald eure Yvonne | Winter Praxismanagement 

Erfahren Sie Mehr

Praxismanagement

Digitalisierung von Prozessen

Versenden Sie noch Rechnungen per Post? Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, diesen Prozess zu digitalisieren und damit Zeit, Geld und Nerven zu sparen?  Wir haben im September bei Winter

Praxismanagement

Einschleifmaßnahmen in Verbindung mit Zahnersatz

Zum Einschleifen von Zahnersatz stehen uns die Bema Positionen 89, 106, GOZ 4040 und GOZ 8100 zur Verfügung. Bema 89: Beseitigung grober Artikulations-/Okklusionsstörungen vor ZE Die Bema Position 89 ist