Bema Ä1 – Beratung eines Kranken, auch fernmündlich

Share This Post


Die Ä1 ist abrechnungsfähig:
 

  • als alleinige Leistung oder neben der ersten zahnärztlichen Leistung im Quartal, jedoch nicht neben der Bema Nr. 01
  • telefonische Beratung, sofern der Behandler selbst die Beratung macht (nicht an ZFA delegierbar)
  • neben Individualprophylaxe-Leistungen nach den Bema-Nrn. IP1, IP2, IP4 und IP5


 
Vorsicht bei Quartalswechsel!

  • vor Ablauf der 18 Tage, wenn die Beratung im Folgequartal aufgrund eines neuen Krankheitsfalls erbracht wird 
  • neben der ersten zahnärztlichen Leistung, wenn zwischen der Bema-Nr. 01 bzw. Ä1 des Vorquartals und der Beratung im neuen Quartal 18 Tage überschritten werden
  • neben einer weiteren zahnärztlichen Leistung, auch wenn es sich nicht mehr um die erste Leistung im neuen Quartal handelt


 
Eine Dokumentation des Beratungsinhalts muss erfolgen, damit die Abrechnung nachvollziehbar ist.
 
Nicht abrechnungsfähig:

  • neben Hilfeleistungen bei Ohnmacht oder Kollaps nach Bema-Nr. 02
  • neben der Früherkennungsuntersuchung nach Bema-Nr. FU
  • neben Besuchsgebühren
  • für das Ausstellen eines Rezeptes oder einer Überweisung
  • für eine Beratung durch Praxismitarbeiter


 
Achtung! Erbringt der Zahnarzt neben einer Beratung eine zahnärztliche Leistung, die niedriger honoriert ist (z.B. Bema-Nrn. 8, 10, 105,) als die Bema-Nr. Ä1 und deren Abrechnung gegenseitig ausgeschlossen ist, kann die höher bewertete Leistung angesetzt werden.
 

Bis bald, eure Yvonne | Winter Praxismanagement

Erfahren Sie Mehr

Bei gesetzlich versicherten Patienten müssen spezifische Kriterien erfüllt sein, damit eine Wurzelkanalbehandlung an Molaren als Vertragsleistung abgerechnet werden kann. Diese umfassen den Erhalt einer geschlossenen Zahnreihe, die Vermeidung einer einseitigen Freiendsituation und die Möglichkeit, funktionstüchtigen Zahnersatz zu erhalten.
Uncategorized

Wichtige Endodontie-Richtlinien für die Abrechnung bei gesetzlich Versicherten

Die korrekte Abrechnung von Wurzelkanalbehandlungen stellt viele Zahnarztpraxen vor Herausforderungen, besonders wenn es um gesetzlich versicherte Patienten geht. Elisabeth von Winter-Praxismanagement erläutert die essenziellen Voraussetzungen und Richtlinien, die für eine richtlinienkonforme Abrechnung bei gesetzlich Versicherten notwendig sind.

Milchmolaren, die stark zerstört sind oder bei Kindern mit hoher Kariesaktivität, können effektiv mit konfektionierten Stahlkronen behandelt werden. Diese Kronen sind nicht nur funktional, sondern auch ein wichtiger Baustein, um den natürlichen Zahnverlauf zu erhalten und zukünftige kieferorthopädische Eingriffe zu minimieren.
Zahnärtzliche Abrechnung

Alles über Kinder-Milchzahnkronen im Seitenzahnbereich

In der Kinderzahnheilkunde stellen Milchzahnkronen im Seitenzahnbereich eine wichtige Behandlungsoption dar. Sie dienen als Platzhalter für bleibende Zähne und helfen, kieferorthopädische Komplikationen zu vermeiden. In diesem Beitrag erklärt Nadine von Winter Praxismanagement die Indikationen, Kontraindikationen und die spezifischen Schritte zur Abrechnung dieser essentiellen Behandlung.

🎉 Feiern Sie mit uns 10 Jahre Exzellenz in der Praxisverwaltung! 🎉

Seit der Gründung von Winter Praxismanagement haben wir uns dem Ziel verschrieben, Zahnarztpraxen mit maßgeschneiderten Managementlösungen zum Erfolg zu verhelfen. Unsere Leidenschaft für Exzellenz im Praxismanagement hat uns ermöglicht, ein Jahrzehnt lang Innovationen voranzutreiben und nachhaltige Partnerschaften aufzubauen.

Wir sind begeistert, unser 10-jähriges Jubiläum mit Ihnen zu feiern! Bei Winter Praxismanagement schätzen wir jede Gelegenheit, Ihre zahnärztliche Praxis zum Erfolg zu führen.

Als Dankeschön für ein Jahrzehnt des Vertrauens und der Zusammenarbeit bieten wir Ihnen ein exklusives kostenloses Erstgespräch mit unserer Gründerin Bettina Winter. Es ist die perfekte Gelegenheit, um maßgeschneiderte Lösungen und Strategien für die Zukunft Ihrer Praxis zu entdecken.

Lassen Sie uns gemeinsam den Grundstein für weitere erfolgreiche Jahre legen!

Füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus, um einen Rückruf zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich zu beraten und Ihre Visionen für die kommenden Jahre Wirklichkeit werden zu lassen.