Die elektronische Patientenakte

Share This Post

Seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkassen erhalten, in der medizinische Befunde und Informationen aus vorhergehenden Untersuchungen und Behandlungen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg umfassend gespeichert werden können. Die Entscheidung und Kontrolle über die ePA und die darin gespeicherten Gesundheitsdaten liegen allein in der Hand der Patienten*innen, die selbst bestimmen, ob und in welchem Umfang sie die ePA nutzen möchten.  

Auch die Zahnarztpraxis kann für die Patienten*innen die ePA einrichten, befüllen und/oder aktualisieren. Dieser Aufwand kann wie folgt berechnet werden:

Bema Nr. 646 Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte

Abrechnungsfähig für:

  • die Erstbefüllung (einmalig)
  • nur wenn kein anderer Arzt bereits eine Erstbefüllung mit medizinischen Daten durchgeführt hat
  • nur bei expliziter Einwilligung des Patienten, die auch dokumentiert werden sollte

Bema Nr. ePA2 Aktualisierung einer elektronischen Patientenakte

Abrechnungsfähig für:

  • die Aktualisierung der ePA
  • nur bei expliziter Einwilligung des Patienten, die auch dokumentiert werden sollte
  • je Sitzung
  • die Erfassung, Verarbeitung oder Speicherung versorgungsrelevanter Informationen, u.a. auch für Angaben zum Bonusheft

Bema Nr. eMP Aktualisierung des elektronischen Medikationsplans

Abrechnungsfähig für:

  • die Aktualisierung eines elektronischen Medikationsplans in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Verordnung apothekenpflichtiger Arzneimittel
  • nur bei expliziter Einwilligung des Patienten, die auch dokumentiert werden sollte
  • je Sitzung

Bema Nr. NFD Aktualisierung Notfalldatensatz

Abrechnungsfähig für:

  • die Dokumentation von Informationen zu Arzneimittelunverträglichkeiten, Schwangerschaft, Allergien und chronischen Erkrankungen, deren Kenntnis bei einer Behandlung im Notfall wichtig sein kann
  • Kontaktdaten zu behandelnden Ärzten und/oder Angehörigen (die im Notfall benachrichtigt werden können)
  • die Aktualisierung eines elektronischen Notfalldatensatzes
  • nur bei expliziter Einwilligung des Patienten, die auch dokumentiert werden sollte
  • je Sitzung

Fazit:

Die ePA hat auch für die Zahnarztpraxis Vorteile im Zuge der Patientensicherheit. Gerade für die vulnerablen Patientengruppen, die oft Vorerkrankungen haben und eine Vielzahl an Medikamenten nehmen, kann die ePA eine Erleichterung im Alltag sein. Oftmals wissen Patienten*innen nicht, warum sie welches Medikament nehmen und auch nicht, wie wichtig es für den Zahnarzt ist, diese zu kennen. Sprechen Sie Ihre Patienten aktiv auf die ePA an, zu Ihrer Sicherheit und auch der Ihrer Patienten. 

Bis bald, eure Kim | Winter Praxismanagement

Erfahren Sie Mehr

Bei gesetzlich versicherten Patienten müssen spezifische Kriterien erfüllt sein, damit eine Wurzelkanalbehandlung an Molaren als Vertragsleistung abgerechnet werden kann. Diese umfassen den Erhalt einer geschlossenen Zahnreihe, die Vermeidung einer einseitigen Freiendsituation und die Möglichkeit, funktionstüchtigen Zahnersatz zu erhalten.
Uncategorized

Wichtige Endodontie-Richtlinien für die Abrechnung bei gesetzlich Versicherten

Die korrekte Abrechnung von Wurzelkanalbehandlungen stellt viele Zahnarztpraxen vor Herausforderungen, besonders wenn es um gesetzlich versicherte Patienten geht. Elisabeth von Winter-Praxismanagement erläutert die essenziellen Voraussetzungen und Richtlinien, die für eine richtlinienkonforme Abrechnung bei gesetzlich Versicherten notwendig sind.

Milchmolaren, die stark zerstört sind oder bei Kindern mit hoher Kariesaktivität, können effektiv mit konfektionierten Stahlkronen behandelt werden. Diese Kronen sind nicht nur funktional, sondern auch ein wichtiger Baustein, um den natürlichen Zahnverlauf zu erhalten und zukünftige kieferorthopädische Eingriffe zu minimieren.
Zahnärtzliche Abrechnung

Alles über Kinder-Milchzahnkronen im Seitenzahnbereich

In der Kinderzahnheilkunde stellen Milchzahnkronen im Seitenzahnbereich eine wichtige Behandlungsoption dar. Sie dienen als Platzhalter für bleibende Zähne und helfen, kieferorthopädische Komplikationen zu vermeiden. In diesem Beitrag erklärt Nadine von Winter Praxismanagement die Indikationen, Kontraindikationen und die spezifischen Schritte zur Abrechnung dieser essentiellen Behandlung.

🎉 Feiern Sie mit uns 10 Jahre Exzellenz in der Praxisverwaltung! 🎉

Seit der Gründung von Winter Praxismanagement haben wir uns dem Ziel verschrieben, Zahnarztpraxen mit maßgeschneiderten Managementlösungen zum Erfolg zu verhelfen. Unsere Leidenschaft für Exzellenz im Praxismanagement hat uns ermöglicht, ein Jahrzehnt lang Innovationen voranzutreiben und nachhaltige Partnerschaften aufzubauen.

Wir sind begeistert, unser 10-jähriges Jubiläum mit Ihnen zu feiern! Bei Winter Praxismanagement schätzen wir jede Gelegenheit, Ihre zahnärztliche Praxis zum Erfolg zu führen.

Als Dankeschön für ein Jahrzehnt des Vertrauens und der Zusammenarbeit bieten wir Ihnen ein exklusives kostenloses Erstgespräch mit unserer Gründerin Bettina Winter. Es ist die perfekte Gelegenheit, um maßgeschneiderte Lösungen und Strategien für die Zukunft Ihrer Praxis zu entdecken.

Lassen Sie uns gemeinsam den Grundstein für weitere erfolgreiche Jahre legen!

Füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus, um einen Rückruf zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich zu beraten und Ihre Visionen für die kommenden Jahre Wirklichkeit werden zu lassen.