Bei dieser Position handelt es sich um eine oft „vergessene“ Position.
Lediglich ein Blick auf die Wunde, zur Kontrolle des Heilungsprozesses, würde hier schon reichen. Das tun wir in der Regel immer beim Folgebesuch.
So kann diese theoretisch auch nach einer Exc berechnet werden.
Darüber hinau trifft die Aussage nicht zu, dass sie nicht im Zusammenhang mit der 3300 oder 3310 Nachbehandlung oder chirurgische Wundrevision durchgeführt werden darf.
Wichtig ist, dass hier viel Wert auf die Dokumentation gelegt wird, denn die Sichtkontrolle ist eine eigenständige Leistung, die aber dennoch nicht, dass sie als einzelne Position abgerechnet werden muss.
Was ich oft in den Praxen sehe ist, dass die Position Ä2007 –Entfernen von Fäden und Klammern berechnet wird. Natürlich ist das nicht verkehrt, dennoch ist diese Position deutlich schlechter bewertet mit 5,36 Euro – Im Vergleich dazu – GOZ 3300 + GOZ 3290 ergibt ein Honorar von 15,52 Euro im 2,30fach Satz.
Einfach mal probieren….
Bis bald, eure Bettina | Winter Praxismanagement