Endodontie – vergessene Leistungen Teil 1

Share This Post

Wurzelkanalbehandlungen gehören zum Alltag in einer Zahnarztpraxis. Die Behandlung ist unbeliebt bei den Patienten*innen und ebenso wenig Begeisterung löst sie in der Regel beim Praxispersonal aus. Während die Behandlung an sich für den Behandelnden und die Assistenz nahezu im Schlaf abläuft und der Patient sich angespannt am Behandlungsstuhl festkrallt, wartet die Abrechnungskraft gespannt auf die Dokumentation, um die passenden Positionen zu generieren. Die wichtigste Info zuerst: War der Zahn noch vital oder devital? Vitalitätsprobe positiv oder negativ? Juhu, erste Position Vipr kann abgerechnet werden! Daraus ergibt sich oftmals auch die Antwort auf die Frage nach der Anästhesie. Während es jetzt bei einer Kassen-Endo im Bema mit relativ eingeschränkten und standardisierten Abrechnungspositionen weitergehen würde, haben wir bei den privat versicherten Patienten*innen eine Vielfalt an Positionen, mit denen wir uns austoben können. Oftmals wird das aber gar nicht getan, sondern einfach nur die Standard Positionen der vergleichbaren Bema Positionen berechnet. Manchmal aus Faulheit, manchmal aus Unwissenheit.

Eine Position, die sehr gerne vergessen wird, ist die Leistung „Entfernung nekrotischen Pulpengewebes vor der Aufbereitung des Wurzelkanals“, die weder in der GOZ noch in der GOÄ abgebildet ist. Jetzt sehe ich viele Fragezeichen in den Gesichtern, denn viele denken sich jetzt „Hä? Wieso? Ich rechne doch eine Trep mit der GOZ 2390 ab bei einem pulpentoten Zahn.“ Das ist absolut richtig! Hier ist es wichtig, sich noch einmal die Definition der Position genau anzuschauen. Diese beinhaltet nämlich lediglich die Eröffnung des Pulpencavums – nicht mehr und nicht weniger! Das heißt für den nächsten Step, nämlich die Entfernung des nekrotischen Gewebes, darf ich eine weitere Position ansetzen, nur welche? Ganz einfach: eine eigens angelegte und kalkulierte Analogleistung. Der PKV-Verband hält als Analoggebühr die GOZ-Nr. 2360 (Vitalexstirpation) für angemessen. Also immerhin 14,23 Euro im 2,3fachen Satz je Kanal! Bei einem Molaren mit 3 Kanälen sind wir somit schnell mal bei verschenkten 42,69 Euro.

Wichtig – wie immer – ist auch hier: Wer schreibt, der bleibt! Die Dokumentation und in diesem speziellen Fall auch die Vitalitätsprobe sind das A und O, um eine endodontische Behandlung korrekt, vollständig und wirtschaftlich abrechnen zu können.

Bis bald, eure Kim | Winter Praxismanagement

Erfahren Sie Mehr

Bei gesetzlich versicherten Patienten müssen spezifische Kriterien erfüllt sein, damit eine Wurzelkanalbehandlung an Molaren als Vertragsleistung abgerechnet werden kann. Diese umfassen den Erhalt einer geschlossenen Zahnreihe, die Vermeidung einer einseitigen Freiendsituation und die Möglichkeit, funktionstüchtigen Zahnersatz zu erhalten.
Uncategorized

Wichtige Endodontie-Richtlinien für die Abrechnung bei gesetzlich Versicherten

Die korrekte Abrechnung von Wurzelkanalbehandlungen stellt viele Zahnarztpraxen vor Herausforderungen, besonders wenn es um gesetzlich versicherte Patienten geht. Elisabeth von Winter-Praxismanagement erläutert die essenziellen Voraussetzungen und Richtlinien, die für eine richtlinienkonforme Abrechnung bei gesetzlich Versicherten notwendig sind.

Milchmolaren, die stark zerstört sind oder bei Kindern mit hoher Kariesaktivität, können effektiv mit konfektionierten Stahlkronen behandelt werden. Diese Kronen sind nicht nur funktional, sondern auch ein wichtiger Baustein, um den natürlichen Zahnverlauf zu erhalten und zukünftige kieferorthopädische Eingriffe zu minimieren.
Zahnärtzliche Abrechnung

Alles über Kinder-Milchzahnkronen im Seitenzahnbereich

In der Kinderzahnheilkunde stellen Milchzahnkronen im Seitenzahnbereich eine wichtige Behandlungsoption dar. Sie dienen als Platzhalter für bleibende Zähne und helfen, kieferorthopädische Komplikationen zu vermeiden. In diesem Beitrag erklärt Nadine von Winter Praxismanagement die Indikationen, Kontraindikationen und die spezifischen Schritte zur Abrechnung dieser essentiellen Behandlung.

🎉 Feiern Sie mit uns 10 Jahre Exzellenz in der Praxisverwaltung! 🎉

Seit der Gründung von Winter Praxismanagement haben wir uns dem Ziel verschrieben, Zahnarztpraxen mit maßgeschneiderten Managementlösungen zum Erfolg zu verhelfen. Unsere Leidenschaft für Exzellenz im Praxismanagement hat uns ermöglicht, ein Jahrzehnt lang Innovationen voranzutreiben und nachhaltige Partnerschaften aufzubauen.

Wir sind begeistert, unser 10-jähriges Jubiläum mit Ihnen zu feiern! Bei Winter Praxismanagement schätzen wir jede Gelegenheit, Ihre zahnärztliche Praxis zum Erfolg zu führen.

Als Dankeschön für ein Jahrzehnt des Vertrauens und der Zusammenarbeit bieten wir Ihnen ein exklusives kostenloses Erstgespräch mit unserer Gründerin Bettina Winter. Es ist die perfekte Gelegenheit, um maßgeschneiderte Lösungen und Strategien für die Zukunft Ihrer Praxis zu entdecken.

Lassen Sie uns gemeinsam den Grundstein für weitere erfolgreiche Jahre legen!

Füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus, um einen Rückruf zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich zu beraten und Ihre Visionen für die kommenden Jahre Wirklichkeit werden zu lassen.