Endodontie – vergessene Leistungen Teil 1

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Wurzelkanalbehandlungen gehören zum Alltag in einer Zahnarztpraxis. Die Behandlung ist unbeliebt bei den Patienten*innen und ebenso wenig Begeisterung löst sie in der Regel beim Praxispersonal aus. Während die Behandlung an sich für den Behandelnden und die Assistenz nahezu im Schlaf abläuft und der Patient sich angespannt am Behandlungsstuhl festkrallt, wartet die Abrechnungskraft gespannt auf die Dokumentation, um die passenden Positionen zu generieren. Die wichtigste Info zuerst: War der Zahn noch vital oder devital? Vitalitätsprobe positiv oder negativ? Juhu, erste Position Vipr kann abgerechnet werden! Daraus ergibt sich oftmals auch die Antwort auf die Frage nach der Anästhesie. Während es jetzt bei einer Kassen-Endo im Bema mit relativ eingeschränkten und standardisierten Abrechnungspositionen weitergehen würde, haben wir bei den privat versicherten Patienten*innen eine Vielfalt an Positionen, mit denen wir uns austoben können. Oftmals wird das aber gar nicht getan, sondern einfach nur die Standard Positionen der vergleichbaren Bema Positionen berechnet. Manchmal aus Faulheit, manchmal aus Unwissenheit.

Eine Position, die sehr gerne vergessen wird, ist die Leistung „Entfernung nekrotischen Pulpengewebes vor der Aufbereitung des Wurzelkanals“, die weder in der GOZ noch in der GOÄ abgebildet ist. Jetzt sehe ich viele Fragezeichen in den Gesichtern, denn viele denken sich jetzt „Hä? Wieso? Ich rechne doch eine Trep mit der GOZ 2390 ab bei einem pulpentoten Zahn.“ Das ist absolut richtig! Hier ist es wichtig, sich noch einmal die Definition der Position genau anzuschauen. Diese beinhaltet nämlich lediglich die Eröffnung des Pulpencavums – nicht mehr und nicht weniger! Das heißt für den nächsten Step, nämlich die Entfernung des nekrotischen Gewebes, darf ich eine weitere Position ansetzen, nur welche? Ganz einfach: eine eigens angelegte und kalkulierte Analogleistung. Der PKV-Verband hält als Analoggebühr die GOZ-Nr. 2360 (Vitalexstirpation) für angemessen. Also immerhin 14,23 Euro im 2,3fachen Satz je Kanal! Bei einem Molaren mit 3 Kanälen sind wir somit schnell mal bei verschenkten 42,69 Euro.

Wichtig – wie immer – ist auch hier: Wer schreibt, der bleibt! Die Dokumentation und in diesem speziellen Fall auch die Vitalitätsprobe sind das A und O, um eine endodontische Behandlung korrekt, vollständig und wirtschaftlich abrechnen zu können.

Bis bald, eure Kim | Winter Praxismanagement

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