Die GOZ Position 4150

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Kontrolle/Nachbehandlung nach parodontalchirurgischen Maßnahmen, je Zahn, Implantat oder Parodontium

Im ersten Augenblick eine eher unscheinbare und einfache Abrechnungsposition, die in der Dokumentation der Praxis oft mit Kontrolle nach PA abgehandelt wird. Das ist schade und mal wieder ein Verlust im Honorar, der sich vermeiden ließe.

Denn die Kontrolle nach PA ist vielseitig und kann durchaus optimiert werden, wenn ich in der Doku wichtige Faktoren beachte.

z.B.:

  • Nur Sichtkontrolle
  • Wundreinigung
  • Materialverwendung
  • Auffälligkeiten

Was kann ich alleine aus diesen 4 Anhaltspunkten entnehmen?

  1. Sichtkontrolle besteht aus dem Heilungsprozess der PA sowie aus der Kontrolle der Zahnoberfläche nach Zahnsteinresten GOZ 4060. Bedeutet: Wenn ich in der Vorgängersitzung Zst oder Konkrementenach den Positionen 4050,4055,4070,4075 entfernt habe, kann ich dieses kontrollieren 4060 und mit der 4150 abrechnen –> Mehrwert pro Zahn mit dem 2,3fach Satz – 0,91 €
  1. Wundreinigung ist an der Stelle nur ein Teil der Leistung, denn zur Wundheilung im Sinne der Prävention gehört unter Umständen auch das Spülen mit geeigneten antibakteriellen Lösungen und ggf. zusätzlich das Implizieren von antibiotischen Medikamenten. So könnte zur 4150 zusätzlich die 4020 + pro Zahn die 4025 + Material abgerechnet werden. -> Mehrwert bei 28 Zähnen 4020 + 4025 mal 28 + Material zum 2,3fach Satz 67,42€
  1. Oft werden bei der PA auch Verbandsplatten angelegt, diese können dann bei einer Kontrolle nach PA gewechselt oder erneuert werden. In diesem Fall braucht es in der Doku den Hinweis „Verbandsplatte Wechsel/Neu” und somit wäre die GOÄ – Ä200 abrechenbar. -> Ergibt auch hier wieder einen Mehrwert von 6,03 € zum 2,3fach Satz.
  1. Unter den Aspekt „Auffälligkeiten“ fallen Hinweise der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes. So ist gewährleistet, dass ich über diesen Weg auch Steigerungen der Abrechnungssätze durchführen kann. -> Mehrwert ist, dass der Mehraufwand auch abrechenbar ist und bleibt.

Ich habe dann die angegebenen Beispiele zusammengerechnet und ohne nennenswerte Auffälligkeiten, sprich alles zum 2,3fach Satz, würde ich an dieser Stelle auf ein zusätzliches Honorar von ca. 98,93€ kommen. Natürlich immer auf Anzahl und Durchführung beschränkt.

Am besten gleich die Doku-Textbausteine anpassen und in der nächsten Teamsitzung alle Praxismitarbeiterinnen informieren. Viel Erfolg…..

Bis bald, eure Bettina | Winter Praxismanagement

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