Die Wurzelspitzenresektion – Zahnerhaltung durch präzise Eingriffe

Willkommen auf unserem Blog, wo wir heute ein faszinierendes Thema der Zahnmedizin beleuchten: die Wurzelspitzenresektion. Hier erfährst du, was hinter diesem Verfahren steckt, in welchen Fällen es indiziert ist und wie die Abrechnung für Privat- und gesetzlich Versicherte aussieht.

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Willkommen auf unserem Blog, wo wir heute ein faszinierendes Thema der Zahnmedizin beleuchten: die Wurzelspitzenresektion. Hier erfährst du, was hinter diesem Verfahren steckt, in welchen Fällen es indiziert ist und wie die Abrechnung für Privat- und gesetzlich Versicherte aussieht.

Was ist eine Wurzelspitzenresektion?

Die Wurzelspitzenresektion ist ein Verfahren zur Zahnerhaltung, bei dem der untere Teil der Wurzelspitze entfernt wird. Der Eingriff umfasst das Öffnen von Zahnfleisch und Knochenhaut, um den Knochen um die Wurzelspitze freizulegen. Nach dem Freilegen erfolgt das Ausfräsen des Knochens, um die infizierte Wurzel und entzündetes Gewebe zu entfernen. Der offene Wurzelkanal wird desinfiziert, getrocknet, gefüllt und die Wunde durch Zunähen des Zahnfleisches verschlossen.

Indikationen für eine Wurzelspitzenresektion

  • Wenn der Wurzelkanal nicht durch andere Verfahren behandelt werden kann.
  • Bei einem periapikalen Krankheitsprozess, der durch konservative Behandlung nicht zugänglich ist.
  • Frakturierte Wurzeln im unteren Drittel oder aktive Knochenresektion.
  • Bei Molaren, um eine geschlossene Zahnreihe zu erhalten oder einseitige Freiendsituationen zu vermeiden.

Abrechnungstipps für Privatpatienten

Für Privatpatienten wird die Position GOZ 3110 für Frontzähne und GOZ 3120 für Seitenzähne verwendet. Diese Position kann bei mehrwurzeligen Zähnen einmal je Wurzelspitze berechnet werden. Die retrograde Wurzelfüllung ist gesondert abrechenbar.

Abrechnungstipps für gesetzlich Versicherte

Für gesetzlich Versicherte gibt es 3 Positionen:

  • WR1 (54a) am Frontzahn,
  • WR2 (54b) am Seitenzahn inklusive der 1. resezierten Wurzel,
  • WR3 (54c) am selben Seitenzahn, sofern durch denselben Zugang erreichbar, je weitere Wurzelspitze.

Wenn die Resektion am selben Zahn in derselben Sitzung über einen anderen operativen Zugang erfolgt, kann die WR2 (54b) erneut abgerechnet werden. Die retrograde Wurzelfüllung ist nach der Wurzelspitzenresektion zusätzlich nach den Bema Positionen 32 (WK) und 35 (WF) abrechenbar.

Fazit

Die Wurzelspitzenresektion ist ein komplexes, aber wirkungsvolles Verfahren zur Zahnerhaltung. Die korrekte Abrechnung erfordert eine genaue Kenntnis der Positionen und Indikationen. Bei Unsicherheiten empfehlen wir, Rücksprache mit dem Abrechnungsdienst zu halten, um optimale Ergebnisse zu erzielen.

Euer Team von Praxismanagement Winter

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