GOÄ Zuschlag K1 – in Verbindung mit Ä1, Ä5 und Ä6
Diese Position geht gerne unter, obwohl sie bei Kindern unter 4 Jahren bestimmt ihr Honorar wert ist.
Ob bei einer einfachen Beratung, einem Notfall oder bei einer umfangreichen Diagnostik: Diese Leistung der GOÄ ist ansetzbar.
Darüber hinaus kommt dazu, dass die Ä4 zusätzlich berechnet werden kann.
Nur allein mit der K1 Zuschlag für Kinder unter 4 Jahren – entsteht ein Honorarverlust von 6,99 Euro pro Kind.
Es ist zwar nicht immer notwendig, aber richtig.
Viel Erfolg beim Ausprobieren.