Eine Abrechnung, die auch bei den Kleinen nicht Halt macht….

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GOÄ Zuschlag K1 – in Verbindung mit Ä1, Ä5 und Ä6


Diese Position geht gerne unter, obwohl sie bei Kindern unter 4 Jahren bestimmt ihr Honorar wert ist.

Ob bei einer einfachen Beratung, einem Notfall oder bei einer umfangreichen Diagnostik: Diese Leistung der GOÄ ist ansetzbar. 

Darüber hinaus kommt dazu, dass die Ä4 zusätzlich berechnet werden kann. 

Nur allein mit der K1 Zuschlag für Kinder unter 4 Jahren – entsteht ein Honorarverlust von 6,99 Euro pro Kind.

Es ist zwar nicht immer notwendig, aber richtig.

Viel Erfolg beim Ausprobieren.

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