GOZ Position 2197

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Die Leistungsbeschreibung der GOZ Gebührennummer 2197 lautet: adhäsive Befestigung von plastischen Aufbauten, Stiften, Inlays, Kronen, Teilkronen, Veneers, etc. 

Sie erfolgt mit adhäsiven (Bonding) oder selbstadhäsiven (selbstätzend) Befestigungszementen wie zum Beispiel Panavia SA Cement Universal oder Rely X Unicem. Diese Zemente gehen eine feste Verbindung mit der Zahnhartsubstanz ein, haften auch bei wenig Friktion bzw. minimaler Präparation. Sie stabilisieren die Restauration durch einen chemischen Verbund. 

Es ist unerlässlich genau zu dokumentieren welcher Zahn behandelt wurde und welches Element mit welchem Material befestigt wurde und ob es irgendwelche Besonderheiten gab. Private Krankenversicherungen wollen die Leistung gerne auf einmal je Sitzung kürzen, was aber bei mehreren selbstständigen, zuordnungsfähigen Leistungen nicht rechtens ist.  

Folgendes Abrechnungsbeispiel zeigt wie die Position GOZ 2197 in Ansatz gebracht werden kann: Patient XY kommt zur Präparation Zahn 46, in dieser Sitzung wurde ein konfektionierter Stiftaufbau adhäsiv eingesetzt, des Weiteren wurde eine Aufbaufüllung am selben Zahn gemacht auch diese wurde adhäsiv befestigt. In der nächsten Sitzung kommt der Patient zum Eingliedern der Krone an Zahn 46 ebenfalls mit Rely X. 

Die Position GOZ 2197 kann insgesamt dreimal in Ansatz gebracht werden:
-Befestigung Stift
-Vorbereitende Maßnahmen Aufbaufüllung
-Eingliedern Krone

Die Position GOZ 2197 wird mit 130 Punkten bewertet was beim 1-fachen Faktor 7,31€, beim 2,3-fachen Faktor 16,82€ und beim 3,5-fachen 25,59€ sind.

In unserem Beispiel erhielten wir, wenn die Behandlung ohne weitere Besonderheiten abläuft und die Position jeweils mit dem 2,3-fachen Faktor abgerechnet wird, ein Honorar in Höhe von 50,46€ alleine für die adhäsive Befestigung. Sollte es zu besonderen Schwierigkeiten kommen evtl. durch sehr starken Speichelfluss könnte die Leistung mit dem 3,5-fachen Faktor abgerechnet werden dann läge das Honorar bei entsprechender Begründung bei 76,77€

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