GOZ Position 2197

Share This Post

Die Leistungsbeschreibung der GOZ Gebührennummer 2197 lautet: adhäsive Befestigung von plastischen Aufbauten, Stiften, Inlays, Kronen, Teilkronen, Veneers, etc. 

Sie erfolgt mit adhäsiven (Bonding) oder selbstadhäsiven (selbstätzend) Befestigungszementen wie zum Beispiel Panavia SA Cement Universal oder Rely X Unicem. Diese Zemente gehen eine feste Verbindung mit der Zahnhartsubstanz ein, haften auch bei wenig Friktion bzw. minimaler Präparation. Sie stabilisieren die Restauration durch einen chemischen Verbund. 

Es ist unerlässlich genau zu dokumentieren welcher Zahn behandelt wurde und welches Element mit welchem Material befestigt wurde und ob es irgendwelche Besonderheiten gab. Private Krankenversicherungen wollen die Leistung gerne auf einmal je Sitzung kürzen, was aber bei mehreren selbstständigen, zuordnungsfähigen Leistungen nicht rechtens ist.  

Folgendes Abrechnungsbeispiel zeigt wie die Position GOZ 2197 in Ansatz gebracht werden kann: Patient XY kommt zur Präparation Zahn 46, in dieser Sitzung wurde ein konfektionierter Stiftaufbau adhäsiv eingesetzt, des Weiteren wurde eine Aufbaufüllung am selben Zahn gemacht auch diese wurde adhäsiv befestigt. In der nächsten Sitzung kommt der Patient zum Eingliedern der Krone an Zahn 46 ebenfalls mit Rely X. 

Die Position GOZ 2197 kann insgesamt dreimal in Ansatz gebracht werden:
-Befestigung Stift
-Vorbereitende Maßnahmen Aufbaufüllung
-Eingliedern Krone

Die Position GOZ 2197 wird mit 130 Punkten bewertet was beim 1-fachen Faktor 7,31€, beim 2,3-fachen Faktor 16,82€ und beim 3,5-fachen 25,59€ sind.

In unserem Beispiel erhielten wir, wenn die Behandlung ohne weitere Besonderheiten abläuft und die Position jeweils mit dem 2,3-fachen Faktor abgerechnet wird, ein Honorar in Höhe von 50,46€ alleine für die adhäsive Befestigung. Sollte es zu besonderen Schwierigkeiten kommen evtl. durch sehr starken Speichelfluss könnte die Leistung mit dem 3,5-fachen Faktor abgerechnet werden dann läge das Honorar bei entsprechender Begründung bei 76,77€

Erfahren Sie Mehr

Erfahren Sie, wie die Wiederbefestigung von provisorischen Kronen oder Brücken im Notdienst korrekt abgerechnet wird, insbesondere wenn es sich um Fremdpatienten handelt.aAbrechnungstipp: Wiederbefestigung von provisorischem Zahnersatz im Notdienst
Zahnärtzliche Abrechnung

Abrechnungstipp: Wiederbefestigung von provisorischem Zahnersatz im Notdienst

In der zahnärztlichen Prothetik kommt es vor, dass ein mit einer Teleskopkrone versorgter Zahn abbricht. Eine mögliche Lösung bietet die Einarbeitung einer Wurzelstiftkappe mit Kugelkopf. Dieser Blogbeitrag erklärt, unter welchen Umständen diese Lösung als Regelversorgung oder gleichartige Versorgung abgerechnet wird und welche Festzuschüsse dabei eine Rolle spielen.

Erfahren Sie, wann die Versorgung mit einer Wurzelstiftkappe mit Kugelkopf als Regelversorgung gilt und welche Abrechnungsoptionen bei der Integration in vorhandene Prothesen bestehen.
Zahnärtzliche Abrechnung

Wurzelstiftkappen mit Kugelkopf: Regelversorgung oder gleichartige Versorgung?

In der zahnärztlichen Prothetik kommt es vor, dass ein mit einer Teleskopkrone versorgter Zahn abbricht. Eine mögliche Lösung bietet die Einarbeitung einer Wurzelstiftkappe mit Kugelkopf. Dieser Blogbeitrag erklärt, unter welchen Umständen diese Lösung als Regelversorgung oder gleichartige Versorgung abgerechnet wird und welche Festzuschüsse dabei eine Rolle spielen.

🎉 Feiern Sie mit uns 10 Jahre Exzellenz in der Praxisverwaltung! 🎉

Seit der Gründung von Winter Praxismanagement haben wir uns dem Ziel verschrieben, Zahnarztpraxen mit maßgeschneiderten Managementlösungen zum Erfolg zu verhelfen. Unsere Leidenschaft für Exzellenz im Praxismanagement hat uns ermöglicht, ein Jahrzehnt lang Innovationen voranzutreiben und nachhaltige Partnerschaften aufzubauen.

Wir sind begeistert, unser 10-jähriges Jubiläum mit Ihnen zu feiern! Bei Winter Praxismanagement schätzen wir jede Gelegenheit, Ihre zahnärztliche Praxis zum Erfolg zu führen.

Als Dankeschön für ein Jahrzehnt des Vertrauens und der Zusammenarbeit bieten wir Ihnen ein exklusives kostenloses Erstgespräch mit unserer Gründerin Bettina Winter. Es ist die perfekte Gelegenheit, um maßgeschneiderte Lösungen und Strategien für die Zukunft Ihrer Praxis zu entdecken.

Lassen Sie uns gemeinsam den Grundstein für weitere erfolgreiche Jahre legen!

Füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus, um einen Rückruf zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich zu beraten und Ihre Visionen für die kommenden Jahre Wirklichkeit werden zu lassen.