GOZ 4133 – Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe, einschließlich Versorgung der Entnahmestelle, je Zahnzwischenraum

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In letzter Zeit bin ich häufiger über Operationsberichte gestoßen, in denen herauszulesen war, dass es sich um eine sehr aufwendige Bindegewebstransplantation handelte.

In meinem jüngsten Beispiel wurde bei dem Eingriff das Zahnfleisch an der Empfängerstelle (einen Zahn/zwei Zahnzwischenräume) unterminiert, ein Tunnel geschaffen, in dem das Bindegewebe eingezogen und mit feinen Nähten befestigt wurde. Um die Kosten adäquat zu decken, kalkulierte der Behandler einen Mindestumsatz von 750 € pro Zahn für diese Behandlung. Wie lässt sich dieser Betrag nach GOZ erwirtschaften? Gibt es weitere Möglichkeiten neben der GOZ-Position 4133? Schauen wir uns die Position mal im Detail an.

Nr. 4133 – Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe einschließlich Versorgung der Entnahmestelle, je Zahnzwischenraum, unabhängig von der Anzahl der Transplantate → d.h. je üblichem Transplantat zweimal, da Befestigung in aller Regel mesial und distal erfolgt. Werden zwei Zähne nebeneinander mit einem Bindegewebe versorgt, kommt die GOZ-Nr. 3144 3x zum Ansatz. Zur Leistung gehört die Gewinnung, die Transplantation, die Neueinbettung und Fixierung des Transplantats.

Punktzahl 880

Faktor 1,0 = € 49,49

Faktor 2,3 = € 113,83

Faktor 3,5 = € 173,23

Unterschied zum Schleimhauttransplantat (GOZ 4130): Enthält auch das Unterhautbindegewebe, das nach der Verpflanzung volumenstabil bleibt.

Die anatomische Beschreibung ist problematisch, da Bindegewebstransplantate auch in Bereichen transplantiert werden, wo keine Zahnzwischenräume sind (z.B. bei Implantaten oder zahnlosen Kieferabschnitten). Laut BZÄK: Transplantation von Bindegewebe im zahnlosen Kiefer gem. § 6 Abs.1 Analog.

Zusätzlich berechnungsfähig

  • ggf. 0520 Zuschlag, ggf, zzgl. 0110 OP-Mikroskop, ggf. 0120 Laser-Zuschlag
  • ggf. atraumatisches Nahtmaterial
  • eingehende Untersuchung (GOZ-Nr. 0010)
  • Beratung (GOZ-Nr. Ä1)
  • Röntgenleistungen (GOZ-Nr. 5000 ff.)
  • Anästhesien (GOZ-Nr. 0080 – 0100)
  • Zahnbelagsentfernung (GOZ-Nr. 4050, 4055, 4060)
  • Vitalitätsprüfung (GOZ-Nr. 0070)
  • parodontalchirurgische Therapie – geschlossen (GOZ-Nr. 4070, 4075)
  • parodontalchirurgische Therapie – offen (GOZ-Nr. 4090, 4100)
  • Gingivektomie/- plastik (GOZ-Nr. 4080)
  • Auffüllen parodontaler Knochendefekte (GOZ-Nr. 4110)
  • Verschiebelappen (GOZ-Nr. 4120)
  • Verbandsplatte (GOÄ-Nr. 2700)
  • weitergehende als die primäre Wundversorgung der Entnahmestelle (GOÄ-Nrn. 2381, 2382)
  • weitere chirurgische Maßnahmen (Abschnitt D)
  • weitere implantologische Maßnahmen (Abschnitt K)
  • uvm.

Mindestangaben der Dokumentation:

✔ Datum

✔ Zahnangabe / Regio / Indikation

✔ Ort der Gewinnung

✔ Ort der Transplantation

✔ Art der Versorgung der Entnahmestelle

✔ Art der Fixierung des Transplantates

✔ Wundversorgung / Naht / Material

✔ Anzahl der Zahnzwischenräume

✔ Anwendung eines Lasers (wenn erfolgt)

✔ Anwendung eines OP-Mikroskopes (wenn erfolgt)

Wenn wir nun nochmals den OP-Bericht des Behandlers durchlesen, erkennen wir, dass das OP-Verfahren die Gebührenposition 4133 beschreibt und für diesen Behandlungsschritt keine weitere Gebührenposition in Ansatz gebracht werden können. Somit bleibt dem Behandler nur die Möglichkeit der Vereinbarung nach § 2 Abs.1 und 2 der GOZ (vor der Behandlung!), da sich beim Ansatz des 2,3-fachen Faktors, zzgl. des OP-Zuschlags nach Nr. 0520, lediglich ein Honorar von 300,77 € erzielen lässt.

Bis bald, eure Tanja | Winter Praxismanagement

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