Interims- oder Immediatersatz

Interims- oder Immediatersatz: Was ist der Unterschied? Wenn es um Zahnersatz geht, tauchen oft Begriffe wie "Interimsprothese" und "Immediatversorgung" auf. Doch was bedeuten diese Wörter eigentlich und wie unterscheiden sie sich voneinander? In diesem Blogbeitrag klären wir diese Fragen und bringen Licht ins Dunkel der zahnärztlichen Versorgung.

Share This Post

Interims- oder Immediatersatz: Was ist der Unterschied?

Wenn es um Zahnersatz geht, tauchen oft Begriffe wie „Interimsprothese“ und „Immediatversorgung“ auf. Doch was bedeuten diese Wörter eigentlich und wie unterscheiden sie sich voneinander? In diesem Blogbeitrag klären wir diese Fragen und bringen Licht ins Dunkel der zahnärztlichen Versorgung.

Interimsprothese: Die Übergangsregelung

Der Begriff „Interims“ leitet sich von „Übergang“ ab, und das ist genau das, was eine Interimsprothese darstellt. Dabei handelt es sich um eine temporäre, provisorische Zahnersatzlösung aus Kunststoff, die normalerweise unmittelbar nach der Entfernung eines Zahns während der Wundheilung (etwa 3 Monate) eingesetzt wird. Sie dient als vorübergehende Lösung, bis die endgültige Versorgung erfolgen kann.

Nach der Heilung der Wunde wird die Interimsprothese entfernt, und es erfolgt die Anfertigung eines dauerhaften Zahnersatzes. Die Abrechnung für eine Interimsprothese erfolgt über den Heil- und Kostenplan und muss vor Beginn der Behandlung von der Krankenkasse genehmigt werden.

Immediatversorgung: Der direkte Weg

Im Gegensatz zur Interimsprothese steht die Immediatversorgung für eine sofortige, direkte Lösung. Bei diesem Verfahren werden Zähne entfernt, und unmittelbar danach wird der Zahnersatz eingesetzt. Nach der Wundheilung bleibt die Immediatversorgung als dauerhafte Lösung bestehen. Oft wird sie als Totalprothese hergestellt, kann aber auch in anderen Formen angefertigt werden.

Auch die Abrechnung der Immediatversorgung erfolgt über den Heil- und Kostenplan und erfordert die Genehmigung der Krankenkasse. Wichtig ist, dass auf dem Plan vermerkt wird, dass es sich um eine Immediatversorgung handelt. Andernfalls können bestimmte Leistungen, wie beispielsweise die Unterfütterung, erst frühestens drei Monate nach der Eingliederung abgerechnet werden. Im Falle einer Immediatprothese ist eine Unterfütterung bereits früher möglich.

Festzuschüsse und Bema-Positionen

Die Abrechnung von Interims- und Immediatversorgungen erfolgt anhand von Festzuschussklassen, abhängig von der Anzahl der zu ersetzenden Zähne. Die Festzuschussklassen sind wie folgt:

  •  Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung vertreten daher die gemeinsame Auffassung, dass mit den Festzuschüssen nach den Befunden 3.1 und 4.1 bis 4.4 auch Immediatversorgungen wie endgültiger Zahnersatz zu bezuschussen sind. Im Feld „Immediatversorgung“ des Heil- und Kostenplans ist diese Versorgungsform zu kennzeichnen.  

  •  – Festzuschuss 3.1  

Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht den Befunden nach Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen, oder Freiendsituationen (Lückensituation II), je KieferBei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund 3.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem Befund 2.1 oder 2.2 ansetzbar.

  • Festzuschuss 4.1 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefe
  • Festzuschuss 4.2 – Zahnloser Oberkiefer, totale Prothese
  • Festzuschuss 4.3 – Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Unterkiefer
  • Festzuschuss 4.4 – Zahnloser Unterkiefer, totale Prothese

Entsprechend dieser Festzuschüsse kommen spezifische Bema-Positionen zur Abrechnung. Für den Oberkiefer sind das die Positionen 96a, 96b, 96c, 97a und für den Unterkiefer die Position 97b. Zusätzlich kann bei einfachen gebogenen Halteelementen die Position 98f abgerechnet werden.

Insgesamt ist es wichtig zu verstehen, dass sowohl Interimsprothesen als auch Immediatversorgungen temporäre Lösungen darstellen, die den Weg für den dauerhaften Zahnersatz ebnen. Die Wahl zwischen beiden hängt von individuellen Bedürfnissen und medizinischen Umständen ab. Die Abrechnung sollte stets sorgfältig geplant und von der Krankenkasse genehmigt werden, um finanzielle Unterstützung sicherzustellen.

Erfahren Sie mehr über Zahnärztliche Abrechnung und wie Sie Ihre Praxis weiterentwickeln können. Hier Klicken

Falls du mehr erfahren möchtest, laden wir dich ein, uns auf unseren Social-Media-Kanälen zu folgen, um stets die aktuellsten Updates zu erhalten und keine wichtigen Informationen zu verpassen:👉 Instagram Facebook | LinkedIn



Eure Bettina von Praxismanagement Winter

Erfahren Sie Mehr

Zahnersatz Reparatur Abrechnung richtig dokumentieren
Zahnärtzliche Abrechnung

Zahnersatz Reparatur Abrechnung: Reparaturen richtig dokumentieren

Die Zahnersatz Reparatur Abrechnung gehört für viele Zahnarztpraxen zu den anspruchsvolleren Bereichen der Abrechnung. Denn kaum eine Reparatur gleicht der anderen. Mal ist eine Prothese gebrochen, mal muss eine Verblendung repariert werden. In anderen Fällen wird eine Klammer erneuert oder eine Krone wiederbefestigt.

GOZ 2030 besondere Maßnahmen beim Präparieren eines Zahnes mit Retraktionsfaden
Zahnärtzliche Abrechnung

Besonderheiten bei der Berechnung der GOZ-Leistung 2030: Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen

Die GOZ-Leistung 2030 für besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen wird in vielen Zahnarztpraxen nicht vollständig oder nicht korrekt abgerechnet. Die Gebührennummer erfasst zusätzliche Maßnahmen, die über den üblichen Ablauf einer Präparation oder Füllung hinausgehen. Dazu gehören zum Beispiel das Separieren von Zähnen, das Verdrängen störenden Zahnfleisches oder die Stillung einer übermäßigen Papillenblutung.
Entscheidend sind der konkrete Leistungsinhalt, der behandelte Bereich und eine nachvollziehbare Dokumentation. Die GOZ-Nr. 2030 wird nicht automatisch mit jeder Füllung berechnungsfähig. Sie setzt eine tatsächlich erbrachte besondere Maßnahme voraus. Gleichzeitig ist sie nicht ausschließlich auf klassische Füllungstherapien begrenzt. Auch bei Kronenpräparationen, Implantataufbauten oder Wurzelkanalbehandlungen kann ein Ansatz möglich sein.
Dieser Beitrag zeigt, wann die GOZ 2030 berechnet werden darf, wie häufig sie in einer Sitzung angesetzt werden kann und welche Dokumentation für eine sichere Abrechnung erforderlich ist.