Krone temporär rezementieren – Abrechnung & Praxis-Tipps

Zahnarzt rezementiert temporäre Krone für Patienten
Die temporäre Wiederverwendung von Kronen ist ein häufiger Praxisfall. Patienten kommen mit herausgefallenen Kronen, die entweder direkt rezementiert oder nur temporär eingesetzt werden. In diesem Blog erklären wir praxisnah, wie die Abrechnung erfolgt, welche Dokumentation nötig ist und welche Unterschiede zwischen GKV- und Privatpatienten bestehen. Mit korrekter Vorgehensweise lassen sich Honorarverluste und Rückfragen der KZV vermeiden.

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Im Praxisalltag kommt es regelmäßig vor: Ein Patient betritt die Praxis mit einer herausgefallenen Krone. Ziel ist es, den Patienten schnell wieder mit funktionierendem Zahnersatz zu versorgen. Doch die Abrechnung hängt stark von der Situation der Krone, dem Befund und dem Versicherungsstatus des Patienten ab.

Die richtige Dokumentation und Abrechnung sorgt nicht nur für Klarheit im Praxisalltag, sondern schützt vor Honorarverlusten. In diesem Beitrag zeigen wir Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen sollten.

Praxisfälle: Kronenrezementierung korrekt abrechnen

Fall 1: Intakte Krone wird rezementiert

  • Situation: Krone fällt aus, Zahn gesund, Krone intakt
  • Abrechnung:
    • Heil- und Kostenplan (HKP) für Reparatur erstellen
    • FZ 6.8 + BEMA 24a (Rezementierung mit Zement)
    • Abrechnung über KZV + Eigenanteil des Patienten

Tipp: Dokumentieren Sie den Zustand der Krone und den Befund sorgfältig. So ist die Abrechnung nachvollziehbar.

Fall 2: Temporäre Rezementierung bei insuffizienter Krone

  • Situation: Zahn kariös, Kronenrand insuffizient
  • Abrechnung:
    • Privatabrechnung über GOZ
    • Vereinbarung der Privatbehandlung nach § 8 Abs. 7 BMV-Z
    • Analoge Berechnung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ („Verwendung vorhandene Krone/Brücke zum temporären Verbleib“)

Tipp: Lassen Sie den Patienten die Vereinbarung unterschreiben und dokumentieren Sie die temporäre Natur der Versorgung.

Fall 3: Zahn nicht erhaltungswürdig, Krone auf Wunsch temporär rezementiert

  • Situation: Zahn zerstört, Patient wünscht temporäre Versorgung
  • Abrechnung:
    • Privatabrechnung über GOZ
    • Vereinbarung der Privatbehandlung nach § 8 Abs. 7 BMV-Z
    • Vereinbarung von Verlangensleistungen gemäß § 2 Abs. 3 GOZ
    • Analoge Berechnung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ

Tipp: Erfassen Sie die Patientenwünsche schriftlich und halten Sie die medizinische Indikation fest.

Zusammenfassung & Empfehlungen

Die korrekte Abrechnung von Kronenrezementierungen hängt ab von:

  • Zustand der Krone und Befund
  • Patientenstatus (GKV vs. Privat)
  • Dokumentation und Vereinbarungen bei Privatleistungen

Abrechnungstipp von Kim: Präzise Dokumentation und die Nutzung der richtigen Abrechnungscodes schützt vor Rückfragen der KZV und Honorarverlusten.

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