Präventionsleistungen bei Kindern vom 6.-72. Lebensmonat

Share This Post

Bei Kassenpatienten sind die Positionen Bema 

  • FU1 a,b,c 
  • FU2
  • FUPr 
  • FLA 

als Vorsorgeleistungen vorgesehen. Diese sollten auf die ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen abgestimmt sein (§3 Abs. 1 Richtlinie zu zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen).

Die Leistung FU 1 wird vom 6. Lebensmonat bis zum vollendeten 33. Lebensmonat berechnet und in a-c unterteilt. FU 1a ist vom 6. bis vollendeten 9. Lebensmonat, FU 1b vom 10. bis vollendeten 20. Lebensmonat und die FU 1b vom 21. bis vollendeten 33. Lebensmonat abrechenbar.
Zusätzlich zur  FU1 a-c können die Leistungen:
FUPr -> praktische Anleitung der Betreuungsperson
FLA  ->  Fluoridlackanwendung 2x je Kalenderhalbjahr
in Ansatz gebracht werden. 

Der Abstand zwischen den Position FU1 a-c muss mindestens 4 Monate betragen und umfasst die eingehende Untersuchung, die Anamnese des Ernährungsverhaltens, des Zahnputzverhaltens und des Fluoridierungsverhaltens sowie die Empfehlung von Fluoridierungsmaßnahmen. 

Neben der FU 1 a-c darf die Position 01 oder Ä1 nicht in Ansatz gebracht werden. 

Eine genaue Dokumentation des Behandlungsablaufes ist wichtig. 

Die Leistung FU 2 wird vom 34. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat berechnet. Der Abstand zwischen den FU2 muss mindestens 12 Monate betragen. Zusätzlich kann die FLA 1x je Kalenderhalbjahr abgerechnet werden. Bei hohem Kariesrisiko ist die FLA 2x je Kalenderhalbjahr abrechenbar, bestimmt wird dies vom dmf-t Index: 4 J. > 2, 5J. > 4, 6 J. > 5.

Die Leistung FU 2 umfasst die eingehende Untersuchung, Einschätzung des Kariesrisikos (dmf-t), Ernährungsberatung, Mundhygieneberatung und Empfehlungen zu Fluoridierungsmaßnahmen, auch an die Betreuungsperson. 

Die Position FU2 kann nicht neben der 01 oder Ä1 abgerechnet werden. Eine 01 kann im folgenden Kalenderhalbjahr frühestens 4 Monate nach der FU2 in Ansatz gebracht werden. 

Zwischen der FU1 und der FU2 müssen mindestens 4 Monate liegen. Sollte der 6. Zahn schon vor Vollendung des 6. Lebensjahres durchgebrochen sein, so kann neben der FU2 die IP4 und IP5 abgerechnet werden. 

Abrechnungsbeispiel: Kind kommt im Alter von 12 Monaten mit seiner Mama in die Praxis.
Abrechenbar ist die Position FU 1b (27 Punkte) FUPr (10 Punkte) und die FLA (14 Punkte).

Somit ergeben sich 51 Abrechnungspunkte im Vergleich zu einer 01 mit 18 Abrechnungspunkten. 

Die GOZ sieht keine speziellen Positionen für die Früherkennungspositionen vor. 

Hier kann man über eine Berechnung über Analogie zurückgreifen.

Bis bald, eure Nadine | Winter Praxismanagement 

Erfahren Sie Mehr

KBR Formular zur Dokumentation von Schienentherapie mit Anamnese Befund Diagnose.
Zahnärtzliche Abrechnung

Wichtigkeit der vollständigen Dokumentation bei Schienentherapie

Die Dokumentation bei Schienentherapie ist ein zentraler Bestandteil der Behandlung und Abrechnung in der Zahnarztpraxis. Eine unvollständige Dokumentation kann nicht nur zu Abrechnungsproblemen führen, sondern auch rechtliche Risiken wie Regressforderungen nach sich ziehen. In diesem Beitrag zeigen wir, worauf es bei der korrekten Dokumentation ankommt, welche Inhalte zwingend enthalten sein müssen und wie Sie sich im Praxisalltag absichern.

Parodontitistherapie in der GOZ mit optimierter Abrechnung und Leistungskette.
Zahnärtzliche Abrechnung

Parodontitistherapie in der GOZ aus honorartechnischer Sicht richtig nutzen

Die Parodontitistherapie in der GOZ bietet erhebliches Potenzial zur Honoraroptimierung. Viele Praxen schöpfen dieses Potenzial jedoch nicht vollständig aus. Durch eine strukturierte Leistungskette, die richtige Auswahl abrechenbarer Positionen und einen frühzeitig erstellten Kostenvoranschlag lassen sich Honorare deutlich steigern. In diesem Beitrag zeigen wir anhand eines konkreten Beispiels, wie sich Leistungen sinnvoll kombinieren lassen und warum sich ein Kostenvoranschlag in jedem Fall lohnt.