Das ist der Moment, in dem ich in der Karteikarte oft die Bema Leistung 19 beim Kassenpatienten vorfinde.
Achtung – nur allein ein Provisorium löst keinen Festzuschuss aus. Der gesamte Abrechnungsfall zeigt sich wie folgt:
Der Befund lautete 15 Kw – 14 b – 13kw
13 benötigt eine Wurzelbehandlung. Diese wird durchgeführt ohne Abnahme der Brücke.
Während der Ausheilungsphase löst sich die Krone 13 im Brückenverbund.
Bis zur definitiven Versorgung, soll die Brücke als Provisorium genutzt werden.
Die Abnahme der Brücke funktioniert problemlos, nun wird diese Im EL von Zementresten befreit und der palatinale Defekt verschlossen – ABRECHNEN über BEB!
Die Pfeilerzähne werden vorpräpariert und die Brücke mit Kunststoff unterfüttert und ausgearbeitet.
Nun wird die Brücke provisorisch eingesetzt, die Brücke wird beantragt und die neue Brücke wird hergestellt.
Nun zu den Abrechnungspositionen:
Die Verwendung der alten Brücke löst die GOZ Positionen 2 mal 5120 – 1 mal 5140 aus.
Bitte die erbrachten Leistungen im Eigenlabor über BEB mitberechnen (nach § 9: Zahntechnische Leistungen).
Unentbehrlich ist die Unterschrift des Patienten über die Privatvereinbarung § 2 Abs.1.
Alle Begleitleistungen, die bei der Vorpräparation nötig sind, können über Bema Kennzeichnung ZE abgerechnet werden. Beim PV KZV Intern – Alte Brücke wird als PV verwendet.
So funktioniert Honoraroptimierung mit Blick auf den gesamten Behandlungsfall.
Viel Erfolg bei der Umsetzung!
Bis bald, eure Bettina | Winter Praxismanagement