Wichtige Abrechnungstipps für Zahnmedizinische Fachangestellte: Einblicke von Celine Kreiner

Die Abrechnung in der Zahnmedizin kann komplex sein, und es gibt ständig Neues zu lernen. Celine Kreiner hebt hervor, wie der tägliche Austausch mit Kollegen und die praktische Erfahrung zu einem tieferen Verständnis der Abrechnungsprozesse beitragen
Trotz formaler Ausbildung erlernt man viele Aspekte der zahnmedizinischen Abrechnung erst richtig im Arbeitsalltag. Celine Kreiner, eine erfahrene Zahnmedizinische Verwaltungsfachangestellte, teilt in diesem Blogbeitrag wertvolle Abrechnungstipps, die sie über die Jahre gesammelt hat. Diese Tipps können die Abrechnungspraxis in Ihrer Zahnarztpraxis wesentlich erleichtern und optimieren.

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Trotz formaler Ausbildung erlernt man viele Aspekte der zahnmedizinischen Abrechnung erst richtig im Arbeitsalltag. Celine Kreiner, eine erfahrene Zahnmedizinische Verwaltungsfachangestellte, teilt in diesem Blogbeitrag wertvolle Abrechnungstipps, die sie über die Jahre gesammelt hat. Diese Tipps können die Abrechnungspraxis in Ihrer Zahnarztpraxis wesentlich erleichtern und optimieren.

Lernen aus der Praxis: Wichtige Abrechnungstipps

Die Abrechnung in der Zahnmedizin kann komplex sein, und es gibt ständig Neues zu lernen. Celine Kreiner hebt hervor, wie der tägliche Austausch mit Kollegen und die praktische Erfahrung zu einem tieferen Verständnis der Abrechnungsprozesse beitragen.

Spezielle Abrechnungsfälle und deren Handhabung

  • Neuanlegen eines Spanngummis: Wussten Sie, dass die GOZ Nr. 2040 erneut berechenbar ist, wenn während einer Behandlung der Spanngummi aufgrund einer Röntgenaufnahme neu angelegt werden muss?
  • Ausstellung eines neuen Bonushefts: Für Privatpatienten darf die GOZ Nr. Ä70 für die Ausstellung oder den Eintrag in ein Bonusheft berechnet werden.
  • Adhäsive Befestigung: Die GOZ Nr. 2197 kann zusätzlich berechnet werden, wenn bei der Implantatkrone oder einer Wurzelkanalbehandlung in Adhäsivtechnik gearbeitet wird.

Weitere spezifische Abrechnungsfälle

  • Provisorischer Verschluss mit Kompositmaterial: Nach Anwendung der GOZ Nr. 2020 kann zusätzlich die 2197 berechnet werden.
  • Füllungstherapie: Die GOZ Nr. 2030 kann bei unterschiedlichen Maßnahmen an einem Zahn zweimal je Zahn berechnet werden.
  • Erhebung eines Gingivalindex/Parodontalindex: Die GOZ Nr. 4005 darf, wenn sie mehr als zweimal im Jahr erfolgt, analog berechnet werden.

Die in diesem Blog vorgestellten Tipps von Celine Kreiner bieten wertvolle Einblicke und Hilfestellungen für alle, die in der zahnmedizinischen Abrechnung tätig sind. Sie zeigen, dass kontinuierliches Lernen und der Austausch mit Kollegen unerlässlich sind, um auf dem aktuellen Stand der Abrechnungspraktiken zu bleiben.

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