GOZ Position 4005
Schon gewusst? Die GOZ Position 4005: Mehr als zweimal im Jahr abrechenbar
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) enthält eine Vielzahl von Positionen, die die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen regeln. Eine dieser Positionen ist die GOZ 4005, die sich mit der Erhebung und Dokumentation von Gingival- und Parodontalindizes befasst. Aber wussten Sie schon, dass diese Position mehr als zweimal im Jahr abrechenbar ist? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wie das funktioniert.