Aktuelles und Neuigkeiten

Praxismanagement

GOZ Position 4005

Schon gewusst? Die GOZ Position 4005: Mehr als zweimal im Jahr abrechenbar

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) enthält eine Vielzahl von Positionen, die die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen regeln. Eine dieser Positionen ist die GOZ 4005, die sich mit der Erhebung und Dokumentation von Gingival- und Parodontalindizes befasst. Aber wussten Sie schon, dass diese Position mehr als zweimal im Jahr abrechenbar ist? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wie das funktioniert.

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Praxismanagement

Honorarvergleich GOZ / Bema: Warum Faktor-Anpassungen wichtig sind

In der zahnärztlichen Abrechnungswelt ist es kein Geheimnis: Die Honorierung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und der Gebührenordnung für Ärzte (Bema) kann erhebliche Unterschiede aufweisen. Mit einem Faktor von 2,3 zeigt sich, dass die GOZ-Honorierung oft deutlich unter der Bema-Honorierung liegt. Doch woran liegt das, und warum ist es wichtig, diese Unterschiede zu verstehen?

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Praxismanagement

Interims- oder Immediatersatz

Interims- oder Immediatersatz: Was ist der Unterschied?

Wenn es um Zahnersatz geht, tauchen oft Begriffe wie „Interimsprothese“ und „Immediatversorgung“ auf. Doch was bedeuten diese Wörter eigentlich und wie unterscheiden sie sich voneinander? In diesem Blogbeitrag klären wir diese Fragen und bringen Licht ins Dunkel der zahnärztlichen Versorgung.

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Praxismanagement

„Bema K1“ – Abrechnungstipps mit Yvonne

Bema Nr. K1a: Aufbissbehelfe für Kiefergelenksstörungen und Myoarthropathien

Kiefergelenksstörungen und Myoarthropathien sind komplexe gesundheitliche Probleme, die das tägliche Leben erheblich beeinträchtigen können. Glücklicherweise gibt es eine effektive Behandlungsoption, die unter der Bema Nr. K1a fällt. In diesem Blogbeitrag werden wir uns genauer mit individuell adjustierten Aufbissbehelfen befassen, wie sie bei Kiefergelenksstörungen, Myoarthropathien und zur Behebung von Fehlgewohnheiten verwendet werden.

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Zahnärtzliche Abrechnung

Aufbaufüllungen im Zusammenhang mit Inlays – eine wichtige Behandlungsoption

In der Winter Praxis Management möchten wir heute über eine spezielle zahnärztliche Behandlung sprechen: Aufbaufüllungen im Zusammenhang mit Inlays. Oft denken Patienten, dass eine Aufbaufüllung und ein Inlay dasselbe sind, aber das ist nicht der Fall. Wir erklären Ihnen, warum und welche Optionen es gibt, wenn eine Aufbaufüllung vor einer Inlayversorgung notwendig ist.

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Zahnärtzliche Abrechnung

Abrechnungstipp zu 5110

Abrechnungstipp zu 5110 – Wiedereingliederung einer endgültigen Brücke nach Wiederherstellung der Funktion Die GOZ-Nr. 5110 beschreibt die Wiedereingliederung einer endgültigen Brücke nach Wiederherstellung der Funktion. Egal ob eine implantatgetrage oder eine zahngetragene Brücke. Wenn

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Fortbildung & Coaching

Ä2181

Die Sache mit den Kiefergelenken. CMD – Bruxisums – Myoathropathie – die Volkskrankheit Nummer 1Oft stehen Patienten mit starken Schmerzen in der Praxis, ausgehend von den oben genannten Diagnosen. Nun

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Praxismanagement

Bema Ä2003

Bema Ä2003 Geht es in der Zahnarztpraxis eigentlich immer nur um Zähne? Nein – im Mund ist noch viel mehr los als „nur Zähne“. Auch Zunge, Lippe, Wange oder Schleimhaut

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Zahnärtzliche Abrechnung

GOZ Position 2197

Die Leistungsbeschreibung der GOZ Gebührennummer 2197 lautet: adhäsive Befestigung von plastischen Aufbauten, Stiften, Inlays, Kronen, Teilkronen, Veneers, etc.  Sie erfolgt mit adhäsiven (Bonding) oder selbstadhäsiven (selbstätzend) Befestigungszementen wie zum Beispiel

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