
Coverdenture Abrechnung nach GOZ bei natürlichem Restzahnbestand
In der Zahnarztpraxis gibt es immer wieder Fragen zur Abrechnung von Coverdenture-Prothesen. Besonders bei einem PKV-Patienten, der im Oberkiefer noch vier natürliche Restzähne hat und eine Coverdenture-Prothese erhalten soll, stellt sich schnell die Frage: Welche GOZ-Position ist korrekt? Eine häufige Annahme ist, dass die GOZ-Position 5220herangezogen werden kann, da sie die Totalprothese abdeckt. Aber ist das wirklich die richtige Wahl? In diesem Beitrag klären wir, wann die GOZ-Position 5220 zutrifft und was bei der Abrechnung von Coverdenture-Prothesen mit natürlichem Restzahnbestand zu beachten ist.








