
Abrechnungstipp zu 5110
Abrechnungstipp zu 5110 – Wiedereingliederung einer endgültigen Brücke nach Wiederherstellung der Funktion Die GOZ-Nr. 5110 beschreibt die Wiedereingliederung einer endgültigen Brücke nach Wiederherstellung der Funktion. Egal ob eine implantatgetrage oder eine zahngetragene Brücke. Wenn








