Aktuelles und Neuigkeiten

Präventionsleistungen für Pflegebedürftige
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Präventionsleistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung nach § 22a SGB V

Seit 2018 ermöglicht der gemeinsame Bundesausschuss die Abrechnung von speziellen Präventionsleistungen für pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung. Diese Leistungen sind nach § 22a SGB V in der Zahnmedizin festgelegt und bieten eine wichtige Unterstützung für diese Patientengruppe. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Leistungen dazugehören, wie sie korrekt angewendet werden und was dabei zu beachten ist, um eine korrekte Abrechnung sicherzustellen.

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Zahnarzt beantwortet ein Auskunftsbegehren für private Krankenversicherung mit Dokumenten und Röntgenbildern.
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Wie funktioniert die richtige Berechnung von Auskünften an private Versicherungen

Viele Zahnarztpraxen stehen vor der Herausforderung, Auskünfte an private Krankenversicherungen korrekt und wirtschaftlich abzurechnen. Häufig werden lediglich pauschale Vergütungen auf Basis der GOÄ-Position 75 angeboten – doch diese ist nicht rechtlich für Auskunftsbegehren zur Feststellung der Leistungspflicht vorgesehen. Der Beitrag erklärt, wie Sie sich auf rechtlicher Grundlage auf §§ 612 und 670 BGB stützen können, um den tatsächlichen Aufwand fair abzubilden – inklusive aller Kosten für Personal, Material und Versand. Erfahren Sie, wie Sie diese Leistungen korrekt kalkulieren und die Vergütung selbstbewusst einfordern.

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Zahnärztliche Praxis zeigt die Herstellung eines Provisoriums, das nach BEMA oder GOZ abgerechnet wird.
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Provisorium nach BEMA oder GOZ – Was ist der Unterschied und wie korrekt abrechnen?

Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie Sie Ihr Provisorium nach BEMA oder GOZ korrekt abrechnen können? Die Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen für Provisorien kann je nach Verfahren und Komplexität variieren. Doch was genau ist der Unterschied zwischen der Abrechnung nach BEMA-Nr. 19 und GOZ-Pos. 2270? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihr Provisorium nach BEMA oder GOZ korrekt abrechnen und welche Zusatzleistungen Sie ansetzen können, wenn Sie das Provisorium individualisieren.

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Zahnärztliche Abrechnung und Praxismanagement
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Zahnärztliche Abrechnung und Praxismanagement

Bettina Winter, die Gründerin von Winter Praxismanagement, steht seit mehr als 30 Jahren mit ihrer Expertise für die Optimierung von Zahnarztpraxen. Als Geschäftsführerin und Abrechnungsexpertin ist sie die treibende Kraft hinter dem Erfolg des Unternehmens. Ihre Leidenschaft für die Perfektionierung von Zahnarztpraxen spiegelt sich in ihrem ganzheitlichen Ansatz wider, der sowohl die Abrechnung als auch das Praxismanagement und Qualitätsmanagement umfasst – und das auf eine besondere, individuelle Weise.

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