Aktuelles und Neuigkeiten

Bei gesetzlich versicherten Patienten ist die Abrechnung der Hemisektion gemäß der Bema Position 47b nur in Ausnahmefällen möglich. Diese Ausnahmefälle umfassen den Erhalt einer geschlossenen Zahnreihe oder die Notwendigkeit einer prothetischen Versorgung. Liegt keine dieser Ausnahmen vor, ist die Hemisektion keine Leistung, die im Rahmen des Vertrags abrechenbar ist. Eine geschlossene Zahnreihe wird definiert, wenn alle Zähne mesial des zu hemisizierenden Zahns vorhanden sind oder wenn mesial des Zahns eine Lücke besteht, die mit richtlinienkonformem, festsitzendem Zahnersatz geschlossen werden kann oder bereits geschlossen ist.
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Abrechnungstipp von Nadine: Hemisektion

Die Hemisektion, wörtlich übersetzt Halbierung, bezieht sich in der Zahnmedizin in der Regel auf die Teilung eines Unterkiefer-Molaren. Dabei wird eine Teilextraktion durchgeführt, um den Zahn als Stützpfeiler für eine prothetische Versorgung zu erhalten. Im Oberkiefer wird eine Hemisektion aufgrund der komplexen Pflegesituation bei mehrwurzeligen Molaren selten durchgeführt, da die Prognose des Zahnes dadurch beeinträchtigt wird. Vor einer Hemisektion ist eine vorherige Wurzelkanalbehandlung zwingend erforderlich, da dabei das Pulpencavum geöffnet wird.

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Willkommen im Team, Celine! 

Wir freuen uns sehr, euch unsere neue Mitarbeiterin vorzustellen: Celine! 💼

Celine ist eine erfahrene Zahnmedizinische Verwaltungsfachangestellte und bringt wertvolle Special Skills in unser Team ein, insbesondere in der chirurgischen zahnärztlichen Abrechnung sowie der Heimabrechnung. Mit ihrer Kompetenz und Erfahrung ist sie eine echte Bereicherung für unser Team.

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