
Alles über die Gewährleistung bei zahnärztlichen Füllungen: Wichtige Abrechnungstipps
Gewährleistung zahnärztliche Füllungen – Zahnärzte übernehmen nach §136a Abs. 4 SGB V eine zweijährige Gewährleistung für Füllungen und Zahnersatz. Dieser Blogbeitrag erklärt die Bedingungen und Ausnahmen dieser Regelung und bietet








