Aktuelles und Neuigkeiten

Praxismanagement

GOZ Position 4005

Schon gewusst? Die GOZ Position 4005: Mehr als zweimal im Jahr abrechenbar

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) enthält eine Vielzahl von Positionen, die die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen regeln. Eine dieser Positionen ist die GOZ 4005, die sich mit der Erhebung und Dokumentation von Gingival- und Parodontalindizes befasst. Aber wussten Sie schon, dass diese Position mehr als zweimal im Jahr abrechenbar ist? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wie das funktioniert.

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Praxismanagement

Interims- oder Immediatersatz

Interims- oder Immediatersatz: Was ist der Unterschied?

Wenn es um Zahnersatz geht, tauchen oft Begriffe wie „Interimsprothese“ und „Immediatversorgung“ auf. Doch was bedeuten diese Wörter eigentlich und wie unterscheiden sie sich voneinander? In diesem Blogbeitrag klären wir diese Fragen und bringen Licht ins Dunkel der zahnärztlichen Versorgung.

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Praxismanagement

„Bema K1“ – Abrechnungstipps mit Yvonne

Bema Nr. K1a: Aufbissbehelfe für Kiefergelenksstörungen und Myoarthropathien

Kiefergelenksstörungen und Myoarthropathien sind komplexe gesundheitliche Probleme, die das tägliche Leben erheblich beeinträchtigen können. Glücklicherweise gibt es eine effektive Behandlungsoption, die unter der Bema Nr. K1a fällt. In diesem Blogbeitrag werden wir uns genauer mit individuell adjustierten Aufbissbehelfen befassen, wie sie bei Kiefergelenksstörungen, Myoarthropathien und zur Behebung von Fehlgewohnheiten verwendet werden.

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Zahnärtzliche Abrechnung

Abrechnungstipp zu 5110

Abrechnungstipp zu 5110 – Wiedereingliederung einer endgültigen Brücke nach Wiederherstellung der Funktion Die GOZ-Nr. 5110 beschreibt die Wiedereingliederung einer endgültigen Brücke nach Wiederherstellung der Funktion. Egal ob eine implantatgetrage oder eine zahngetragene Brücke. Wenn

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Bei gesetzlich versicherten Patienten ist die Abrechnung der Hemisektion gemäß der Bema Position 47b nur in Ausnahmefällen möglich. Diese Ausnahmefälle umfassen den Erhalt einer geschlossenen Zahnreihe oder die Notwendigkeit einer prothetischen Versorgung. Liegt keine dieser Ausnahmen vor, ist die Hemisektion keine Leistung, die im Rahmen des Vertrags abrechenbar ist. Eine geschlossene Zahnreihe wird definiert, wenn alle Zähne mesial des zu hemisizierenden Zahns vorhanden sind oder wenn mesial des Zahns eine Lücke besteht, die mit richtlinienkonformem, festsitzendem Zahnersatz geschlossen werden kann oder bereits geschlossen ist.
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Abrechnungstipp von Nadine: Hemisektion

Die Hemisektion, wörtlich übersetzt Halbierung, bezieht sich in der Zahnmedizin in der Regel auf die Teilung eines Unterkiefer-Molaren. Dabei wird eine Teilextraktion durchgeführt, um den Zahn als Stützpfeiler für eine prothetische Versorgung zu erhalten. Im Oberkiefer wird eine Hemisektion aufgrund der komplexen Pflegesituation bei mehrwurzeligen Molaren selten durchgeführt, da die Prognose des Zahnes dadurch beeinträchtigt wird. Vor einer Hemisektion ist eine vorherige Wurzelkanalbehandlung zwingend erforderlich, da dabei das Pulpencavum geöffnet wird.

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Titelbild Hemisektion
Praxismanagement

Hemisektion

Definition Hemisektion Wörtlich übersetzt bedeutet Hemisektion Halbierung. In der Zahnmedizin ist damit meistens die Teilung eines Unterkiefer-Molaren gemeint. Es wird eine Teilextraktion vorgenommen. Sie dient zur Erhaltung des Zahnes, wenn

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