Die GOZ Position 3290
Bei dieser Position handelt es sich um eine oft „vergessene“ Position. Lediglich ein Blick auf die Wunde, zur Kontrolle des Heilungsprozesses, würde hier schon reichen. Das tun wir in der
Bei dieser Position handelt es sich um eine oft „vergessene“ Position. Lediglich ein Blick auf die Wunde, zur Kontrolle des Heilungsprozesses, würde hier schon reichen. Das tun wir in der
Sicherlich ist allgemein bekannt, wie es die PZR an den Zähnen abzurechnen gilt, doch ist auch immergeläufig, welche Vereinbarung mit dem GKV-Patienten zu treffen gilt? Wie rechnen wir die subgingivaleBelagsentfernung
Die Ä1 ist abrechnungsfähig: als alleinige Leistung oder neben der ersten zahnärztlichen Leistung im Quartal, jedoch nicht neben der Bema Nr. 01 telefonische Beratung, sofern der Behandler selbst die Beratung
„Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde, bei Nacht (20 Uhr bis 8 Uhr) oder an Sonn- und Feiertagen“ Bema Nr. 03 darf berechnet werden, wenn eine dringend notwendige zahnärztliche Leistung ausgeführt
Aus der Rubrik “Aus der Praxis, für die Praxis”, möchte ich euch heute das Thema Medikamenträger in der Parodontaltherapie näher bringen. Ausschlaggebend war wieder einmal ein wunderschöner Brief einer PKV,
In Verbindung mit einer Parodontosebehandlung oder einer Wurzelspitzenresektion kommt es nicht selten vor, dass der Knochendefekt durch allogenes, alloplastischens, autogenes, phykogenes oder xenogenes Material wieder aufgefüllt wird. Welche Möglichkeiten der
„Wiedereingliederung einer Einlagefüllung, einer Teilkrone, eines Veneers oder einer Krone oder Wiederherstellung einer Verblendschale an herausnehmbarem Zahnersatz“ Die Leistung nach der GOZ-Nr. 2310 beschreibt zwei völlig unterschiedliche Maßnahmen, nämlich 1. Die definitive
Wurzelkanalbehandlungen gehören zum Alltag in einer Zahnarztpraxis. Oftmals sind Karies oder ein Trauma der Auslöser. Aktuell bin ich selber betroffen – an 47 hat eine Karies meine Krone still und
Im Bema gibt es zwei Positionen zur Nachbehandlung nach chirurgischen Eingriffen, in der GOZ sind es drei Positionen, die wie folgt beschrieben werden: Bema „N“: Nachbehandlung nach chirurgischen Eingriffen oder
Die EKR (Bema Nr. 23: Entfernen einer Krone bzw. eines Brückenankers oder eines abgebrochenenWurzelstiftes bzw. das Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges, je Trenn-stelle) und die Extraktion (Bema Nr. 42-44 )