Ä2650 oder doch Ost 2 (Bema 48)?
Die Ost 2 ist vermutlich jedem*r Zahnmediziner*in bzw. dem zahnmedizinischen Praxispersonal geläufig, doch wie steht es um die Gebührenposition Ä2650? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die GOÄ-Position anzuwenden? Bei